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Schuldnerverzeichnis

Das Schuldnerverzeichnis dient dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs vor kreditunwürdigen Schuldnern.

 

Im Schuldnerverzeichnis werden diejenigen Personen aufgeführt, gegen die ohne Erfolg die Zwangsvollstreckung betrieben wurde, weil sie ihrer Pflicht zur Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse nicht nachgekommen sind, oder weil ihr Vermögen zur Befriedigung ihrer Gläubiger nicht ausreicht. Außerdem werden dort diejenigen Personen eingetragen, bei denen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur abgelehnt wurde, weil ihr Vermögen die Verfahrenskosten nicht gedeckt hätte.



Das Schuldnerverzeichnis kann grundsätzlich jedermann einsehen, der darlegt, dass er Informationen für die Zwangsvollstreckung oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt. Das Schuldnerverzeichnis wird für Baden-Württemberg beim Amtsgericht Karlsruhe geführt. Einzusehen ist das Schuldnerverzeichnis indes nicht beim Amtsgericht Karlsruhe, sondern nur im Internet über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/)


Wegweiser

Für Eintragungen, die seit dem 01.01.2013 angeordnet wurden, ist das Schuldnerverzeichnis nur im Internet über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/) einzusehen.

Für die bis 31.12.2012 erfolgten Eintragungen wurde das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht geführt. Auskünfte über die Eintragungen bis zum 31.12.2012 -soweit noch keine Löschung erfolgt ist - erhalten Sie im Erdgeschoss, Zimmer 0.06.




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