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Adoptionen

Das Amtsgericht ist in Adoptionssachen für den Ausspruch der Adoption zuständig.

Formale Voraussetzung für eine Adoption ist neben dem Adoptionsantrag unter anderem die Vorlage von Einwilligungserklärungen (Kind, Eltern, Ehegatten).

Da diese Erklärungen - ebenso wie der Adoptionsantrag selbst - der notariellen Beurkundung bedürfen, sollte frühzeitig ein Notar konsultiert werden.
 

Wegweiser

Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle finden Sie unter dem Menüpunkt
Amtsgericht/Leitung-Abteilungen/Abteilungen-Serviceeinheiten.




Das Amtsgericht Freudenstadt ist auch für die Adoptionssachen des Amtsgerichtsbezirkes Horb zuständig.



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