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Bereitschaftsdienst

Beim Amtsgericht Freudenstadt ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte für die Bezirke der Amtsgerichte Horb und Freudenstadt wie folgt eingerichtet:

 

  1. Der richterliche Eildienst ist als Rufbereitschaft eingerichtet.
  2. Der diensthabende Richter ist über die Polizei zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizeidirektion Freudenstadt, Marktplatz 47, 72250 Freudenstadt (Telefon: 07441/5360). Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.

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